Darstellervereinbarung

zwischen der
PROCAST Photo / Video GmbH, Holstenwall 7, 20355 Hamburg / Brunnenstrasse 183, 10119 Berlin
-nachfolgend Agentur genannt

und

Vorname / Nachname: ______________________

Adresse / PLZ / Stadt: _______________________
-nachfolgend Darsteller genannt

1. Die Agentur vermittelt Fotomodelle, Schauspieler und Darsteller für Werbe- und Spielfilme sowie für Werbefotos an Auftraggeber, z.B. Fotografen, Film- produktionen, Werbeagenturen und Regisseure. Sie übernimmt für die Dauer dieser Vereinbarung die Vermittlung des Darstellers an Auftraggeber, wobei sie keinen Erfolg schuldet. Der Darsteller trägt durch alle zumutbaren Maßnahmen zur erfolgreichen Vermittlung bei. Hierzu gehören insbesondere die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Agentur, sowie eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegenüber den Auftraggebern, zu welcher sich der Dar- steller auch gegenüber der Agentur verpflichtet. Der Darsteller ist verpflichtet, die Agentur über etwaige Typänderungen (insbesondere Konfektionsgröße, Frisur, Haarlänge, Haarfarbe, Tätowierungen und Piercings) unaufgefordert zu informieren. Vertragspartner des Darstellers hinsichtlich vermittelter Aufträge und Schuldner des vereinbarten Honorars ist der jeweilige Auftraggeber, nicht die Agentur.

Der Darsteller erteilt der Agentur die auf Mitarbeiter und Beauftragte der Agentur übertragbare Vollmacht, Verhandlungen bezüglich der Höhe des Honorars, der Art und Zeitdauer der Veröffentlichung sowie der Verbreitung der vom Darsteller gemachten Aufnahmen im Namen des Darstellers mit dem Auftragge- ber zu führen und entsprechende Verträge in Vertretung des Darstellers abzuschließen. Ort, Zeit und Gegenstand von Buchun-gen des Darstellers stimmt die Agentur mit dem Darsteller ab. Der Darsteller ist zur unverzüglichen Erklärung über Annahme oder Ablehnung von Angeboten verpflichtet, soweit von der Agentur gefordert, auch in Textform. Soweit der Darsteller ein Angebot angenommen hat, das auch in Form einer Option unterbreitet werden kann, ist er gegenüber dem Auftraggeber an seine Zusage gebunden, solange er von der Agentur keine Absage in Textform erhält. Durch einen Verstoß gegen erteilte Zusagen macht sich der Darsteller gegenüber dem Auftraggeber ggf. schadensersatzpflichtig! Von der ursprünglichen Buchung abweichende Vereinbarun- gen (insbesondere auch über nachträgliche Rechtseinräumungen) mit dem Auftraggeber darf der Darsteller nur in Abstimmung mit der Agentur treffen. Er hat die Agentur insbesondere über solche Angebote bzw. Forderungen und Vereinbarungen mit dem Auftraggeber in Textform zu unterrichten.

2. Von Erträgen, die der Darsteller aufgrund der Vermittlung durch die Agentur erwirtschaftet, erhält die Agentur eine Provision. Berechnungsgrundlage der Provision ist die Netto-Gesamtvergütung (Vergütung exklusive Umsatzsteuer bzw. Vergütung aus unständigen Beschäftigungen vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben) des Darstellers bestehend aus dem Honorar für die Aufnahmen und deren Verwendung einschließlich etwaiger Buyouts sowie Lizenzgebühren. Die Provision beträgt:

bei kurzfristigen Engagements von bis zu 7 Tagen:   15% zzgl. der gesetzlichen USt.
bei längerfristigen Engagements von über 7 Tagen:   11,7% zzgl. der gesetzlichen USt.

Von etwaig unabhängig von den Buchungen an den Darsteller gezahlten „Buyouts“ (Vergütung für die Nutzung der Rechte am eigenen Bild) erhält die Agentur eine Provision in Höhe von 15% zzgl. der gesetzlichen Ust., soweit die Zahlung des Buyouts auf eine Vermittlung der Agentur zurückzuführen ist; Insofern reicht es aus, wenn die Agentur lediglich die Erstellung der Aufnahmen vermittelt und/oder verhandelt hat, die die Grundlage der Buyouts darstellen. Die Provisionspflicht besteht nach Vertragsende fort. Die vorstehenden Provisionsansprüche sind nicht verrechenbar mit der Agenturprovision, die die Agentur ggf. gesondert gegenüber dem Auftraggeber berechnet, und die ausschließlich der Agentur für ihre Beratungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber zustehen.

3. Die Provisionsforderung wird mit Zahlung der provisionspflichtigen Vergütung fällig (wobei unerheblich ist, an wen gezahlt wird) und ist innerhalb von 10 Tagen zahlbar, sofern kein direkter Abzug nach den nachstehenden Regelungen erfolgt. Über etwaig bei ihm eingehende Zahlungen von Auftraggebern bzw. deren Agenturen (auch nach Vertragsende, sofern die gezahlte Vergütung provisionspflichtig ist) informiert der Darsteller die Agentur unverzüglich und ist der Agentur gegenüber insofern ohne Aufforderung zur Auskunft verpflichtet. Der Darsteller ist verpflichtet, seine Vergütung ordnungsgemäß zu versteuern.

4. Der Darsteller ermächtigt und beauftragt die Agentur oder von ihr autorisierte Dritte mit Abschluss dieser Vereinbarung, sämtliche ihm zustehenden Vergütungen aus vermittelten Buchungen und etwaigen daraus folgenden Buyouts in seinem Namen gegenüber den jeweiligen Auftraggeber geltend zu machen und einzuziehen. Die Agentur wird erhaltene Vergütungen nach Einbehalt der ihr zustehenden Provisionen unverzüglich an den Darsteller weiterlei- ten, sobald dieser eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt bzw. alle zur Rechnungstellung durch die Agentur notwendigen Informationen und Unterlagen bereitgestellt hat. Der Darsteller verpflichtet sich, rechtlich zulässige Anforderungen der Agentur an eine ordnungsgemäße Rechnungstellung umzusetzen.

5. Der Darsteller erklärt sich hiermit einverstanden, dass die Agentur sämtliches Bild-, Ton- oder Filmmaterial von dem Darsteller, welches von der Agentur archiviert oder hergestellt wurde, sowie sämtliches Bild-, Ton- oder Filmmaterial von dem Darsteller aus Veröffentlichungen, z. B. für einen TV-Spot oder eine Anzeige in dem oder in der der Darsteller mitgewirkt hat, für weitere Maßnahmen, die zur Vermittlung des Darstellers oder zum Zwecke der Eigenwer- bung der Agentur dienen, wie etwa der Aufnahme der Fotos des Darstellers in einen Katalog oder in ein Video der Agentur, der Herstellung einer SedCard, der Einbindung der Aufnahmen des Darstellers in Online Dienste einschließlich sogenannter sozialer Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram etc.) oder Mailboxen, unwiderruflich, uneingeschränkt sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt verwenden darf. Der Darsteller garantiert, dass das Material, das er an die Agentur übergibt, frei von Rechten Dritter ist.

6. Der Darsteller gestattet der Agentur, dass diese personenbezogene Daten des Darstellers archiviert, verarbeitet und an Auftraggeber zum Zwecke der Vertragsanbahnung und/oder Durchführung weiterleitet.

7. Diese Vereinbarung kann beiderseits jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, wobei eine Kündigung die Verpflichtungen aus bereits vermittelten Engagements einschließlich bestätigter Optionen und der Rechteein- räumung aus vorstehender Ziffer 2-5 unberührt lässt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schrift- form. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder gesamt noch einzeln ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abtreten werden. Sowohl die Agentur als auch der Darsteller erhalten jeweils eine beidseitig im Original unterzeichnete Version dieser Ver- einbarung, die ergänzend von den Erziehungsberechtigten des Darstellers zu unterzeichnen ist, soweit dieser zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Für die Agentur:   Ort:___________  Datum:___________  Unterschrift:___________________

Darsteller:   Ort: ___________ Datum:___________ Unterschrift:_______________________

Bei Darstellern unter 18 Jahren ist die Unterschrift dessen Erziehungsberechtigten notwendig:__________


Vereinbarung

zwischen der
PROCAST Photo / Video GmbH, Holstenwall 7, 20355 Hamburg / Brunnenstrasse 183, 10119 Berlin
-nachfolgend Agentur genannt

und

Vorname / Nachname:____________________

Adresse / PLZ / Stadt:______________________
-nachfolgend Darsteller genannt

Die in dieser Vereinbarung genannten Leistungen sind nicht Bestandteil der Vermittlungsleistung der Agentur, hinsichtlich derer zwischen der Agentur und dem Darsteller eine separate Darstellervereinbarung abgeschlossen wurde. Sie sind mit den hier genannten Provisionssätzen vom Darsteller zusätzlich zur Vermittlungsprovision zu vergüten. Berechnungsgrundlage der Provision ist die Gesamtvergütung des Darstellers (Honorar, Buyout, Lizenzgebühren exkl. USt. bzw. Vergütung aus unständigen Beschäftigungen vor dem Abzug von Steuern und Sozialabgagben - vgl. Ziff. 2 der Darstellervereinbarung). Die Agentur ist berechtigt, offene Rechnungen wegen der Zusatzleistungen von gezahlten Gagen abzuziehen und einzubehalten.



•  Typ- & Imageberatung, Coaching, Kameratraining

•  Vertragsberatung, Beratung zu Fragen der Bildrechte, Weitere Verhandlungen mit dem Auftraggeber nach erfolgreicher Vermittlung

•  Organisation von Shootings & Reisebuchungen, Verauslagung von Reisekosten

•  Abrechnung und Einziehung (bis zur ersten Mahnstufe) der Honorare des Darstellers gegenüber den jeweiligen Auftraggebern

•  Kontrolle der eingeräumten Bildrechte, ggf. Anmeldung und Durchsetzung ergänzender Zahlungsansprüche. (stichprobenweise Prüfung der Verwertung der Leistungen / Bildrechte des Darstellers durch die jeweiligen Auftraggeber)



Provision für die oben genannten Zusatzleistungen: 5% zzgl. der gesetzlichen USt.

Für die Agentur:   Ort:___________  Datum:___________  Unterschrift:___________________

Darsteller:   Ort: ___________ Datum:___________ Unterschrift:_______________________

Bei Darstellern unter 18 Jahren ist die Unterschrift dessen Erziehungsberechtigten notwendig:___________





Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos im Rahmen einer Vorstellung der Person

zwischen der
PROCAST Photo / Video GmbH, Holstenwall 7, 20355 Hamburg / Brunnenstrasse 183, 10119 Berlin
-nachfolgend Agentur genannt

und

Vorname / Nachname:______________________

Adresse / PLZ / Stadt:_______________________
-nachfolgend Darsteller genannt

Procast Photo / Video GmbH beabsichtigt, meine Sedcard, mit den von mir durch Procast erstellten Aufnahmen (still und bewegt) und ggf. mit den durch mich zur Verfügung gestellten - nicht durch Rechte Dritter belegten - Aufnahmen, mit Kontaktdaten und weiteren Angaben, nämlich Vorname, Wohnort, Geburtsjahr, Körpergröße, Konfektionsgröße, Schuhgröße, Masse (B/W/H), Haarfarbe, Augenfarbe, im Internet und auf gedruckten Materialien zum Zweck meiner Vermittlung als Modell sowie zum Zweck der Eigenwerbung für Procast Photo / Video GmbH im Internet auf den Seiten und Präsenzen der Agentur vorzustellen.

Ich willige ein, dass zu diesem Zweck eine Sedcard mit den oben bezeichneten Daten durch die Agentur genutzt, insbesondere auch ins Internet eingestellt und in gedruckte Werbematerialien aufgenommen wird.

Soweit sich aus meinem Foto Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben.

Informationen im Internet sind weltweit zugänglich und können mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über mich erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Fotos, können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin andernorts aufzufinden sind.

Meine Fotos (still und bewegt) dürfen auch in den Sozialen Medien veröffentlicht werden (z.B.: Facebook, Instagram) obwohl nach den derzeit bekannten Informationen Fotos und Daten bei einigen Diensten überhaupt nicht mehr gelöscht werden können, sondern nur nicht mehr öffentlich gezeigt werden.

Über die interne Nutzung von Fotos und Daten – etwa zur Bildung von Persönlichkeitsprofilen – gibt es

☐  Deshalb bin ich auch damit einverstanden, dass die Veröffentlichung im Internet kein ausdrückliches „virtuelles Hausverbot“ für Suchmaschinen enthält.

☐  Nein, ich verlange ein „virtuelles Hausverbot“ für Suchmaschinen für die WWW-Seite, die meine Daten/mein Foto enthält. Ob und wie weit sich die Suchmaschinen an dieses Verbot halten, liegt jedoch allein im Ermessen der Suchmaschine.

Diese Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten hätte. Ich kann diese Einwilligung zudem jederzeit in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Meine Fotos werden dann unverzüglich aus dem Internetangebot von Procast Photo/Video GmbH entfernt und nicht mehr für neue Drucksachen verwendet.

Für die Agentur:   Ort:___________  Datum:___________  Unterschrift:___________________

Darsteller:   Ort: ___________ Datum:___________ Unterschrift:_______________________

Bei Darstellern unter 18 Jahren ist die Unterschrift dessen Erziehungsberechtigten notwendig:___________